Unser Team
- Kathrin Hurtz - Medizinische Fachangestellte
- Jessica Winter - Medizinische Fachangestellte
- Elke Droßart - Medizinische Fachangestellte
E-Rezept & ePa
Liebe Patienten,
seit dem 01.01.2024 gilt für gesetzlich Versicherte das E-Rezept.
Dieses können Sie telefonisch, per Mail oder persönlich bestellen.
Hierzu ist es erforderlich, dass Sie vor der ersten Verordnung im Quartal in die Praxis kommen und Ihre Karte einlesen lassen.
Folgeverordnungen im selben Quartal können ohne Ihr Erscheinen in der Praxis vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie: Das E-Rezept können Sie am Folgetag der Verordnung in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen.
Benötigen Sie einen Barcode, ist dieser immer in der Praxis abzuholen.
Gleiches gilt für Privat Rezepte, BTM-Rezepte, Verordnungen, Überweisungen und Au-Bescheinigungen.
(Abholzeiten: Mo,Di,Do 08:00 – 14:00 Uhr und Mi,Fr 08:00 – 12:00 Uhr)
Wichtiger Hinweis zu Ihrer Elektronischen Patientenakte ePA
Sie haben eine elektronische Patientenakte. Dann sind wir gesetzlich verpflichtet, Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) einzustellen.
Das sind Befundberichte zu aktuellen Untersuchungen und Therapien, die wir bei Ihnen durchgeführt haben. Das sind Laborbefunde, aber auch Arztbriefe, die wir an Ihre mitbehandelnden Ärztinnen und Ärzte schicken. Weitere Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung stellen wir auf Anfrage für Sie ein, wenn Sie uns elektronisch vorliegen und von unserer Praxis erhoben wurden.
Wir möchten Sie außerdem darüber informieren: Sie haben das Recht zum Widerspruch. Das ist gut zu wissen, vor allem wenn es um besonders sensible Informationen geht. Das sind insbesondere Daten bei psychischen Erkrankungen, sexuell übertragenen Infektionen und Schwangerschaftsabbrüchen.
Sollten Sie eine Übertragung dieser Daten in Ihre elektronische Patientenakte nicht wünschen, sprechen Sie uns bitte an.
Ihr Praxisteam