Aktuelles
Liebe Patienten,
seit dem 01.01.2024 gilt für gesetzlich Versicherte das E-Rezept.
Dieses können Sie telefonisch, per Mail oder persönlich bestellen.
Hierzu ist es erforderlich, dass Sie vor der ersten Verordnung im Quartal in die Praxis kommen und Ihre Karte einlesen lassen.
Folgeverordnungen im selben Quartal können ohne Ihr Erscheinen in der Praxis vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie: Das E-Rezept können Sie am Folgetag der Verordnung in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen.
Benötigen Sie einen Barcode, ist dieser immer in der Praxis abzuholen.
Gleiches gilt für Privat Rezepte, BTM-Rezepte, Verordnungen, Überweisungen und Au-Bescheinigungen.
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